Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B2B-Plattform für SAP-Beratungsdienstleistungen — Stand: März 2026 | Version 2.0

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

ERPspot UG (haftungsbeschränkt)
vertreten durch den Geschäftsführer Taras Lisnevskij
Eichenweg 2, 78166 Donaueschingen
Handelsregister: HRB 735722, Amtsgericht Freiburg
E-Mail: [email protected]
Web: erpspot.de

— nachfolgend „ERPspot" oder „Anbieter" genannt — und den Nutzern der Plattform ERPspot (nachfolgend „Kunden" und „Berater", gemeinsam „Nutzer").

(2) ERPspot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ERPspot ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Diese AGB gelten ergänzend zu den individuellen Rahmenverträgen (RV-1, RV-2) und Projekteinzelverträgen (PV-1, PV-2), die über die Plattform abgeschlossen werden. Im Widerspruchsfall gehen die individuellen Verträge diesen AGB vor.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Vermittlerrolle

(1) ERPspot betreibt eine Online-Plattform zur Vermittlung von SAP-Beratungsleistungen. Über die Plattform können Kunden Support-Tickets erstellen und Projekte mit qualifizierten SAP-Beratern abwickeln.

(2) ERPspot tritt ausschließlich als Vermittler auf. Die Beratungsleistung wird durch selbständige, unabhängige SAP-Berater erbracht, nicht durch ERPspot selbst. ERPspot haftet nicht für die Qualität der durch Berater erbrachten Leistungen.

(3) ERPspot ist keine Arbeitsvermittlung und vermittelt keine Arbeitsverhältnisse. Die Berater sind selbständige Unternehmer, die ihre Leistungen weisungsunabhängig erbringen.

(4) ERPspot stellt folgende Leistungen bereit:

  • Ticket-System für Support-Leistungen zu Festpreisen
  • Projektteam-Modul für stundenbasierte SAP-Projekte mit mehreren Beratern
  • Digitales Vertragsmanagementsystem (AVV, NDA, Rahmenverträge, Projekteinzelverträge)
  • Sichere Infrastruktur für die Übermittlung von Zugangsdaten
  • Zeiterfassungs- und Timesheet-System
  • Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung
  • Optionales Schulungsportal für SAP-Module (ERPspot Learning)

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Die Nutzung der Plattform erfordert eine Registrierung. Mit der Registrierung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und ERPspot zustande.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen sind unverzüglich in den Profileinstellungen zu aktualisieren.

(3) Berater müssen zusätzlich folgende Pflichtangaben hinterlegen, bevor ein Projektvertrag abgeschlossen werden kann:

  • USt-IdNr. oder Erklärung zum Kleinunternehmer-Status (§ 19 UStG)
  • IBAN und BIC für Auszahlungen
  • Vollständige Adressdaten

(4) ERPspot behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Konten bei Verstößen gegen diese AGB zu sperren.

(5) Der Vertrag über ein Support-Ticket kommt zustande, wenn ein Berater das Ticket annimmt. ERPspot ist nicht Vertragspartner des Beratungsvertrags, sondern Vermittler.

(6) Für Projekte gelten die individuellen Projekteinzelverträge (PV-1 und PV-2), die über die Plattform digital abgeschlossen werden.

§ 4 Rahmenverträge und Projektverträge

(1) Bei Abschluss des ersten Projekts über ERPspot werden folgende Rahmenverträge geschlossen:

  • RV-1 — Rahmenvertrag ERPspot ↔ Kunde (einmalig, dauerhaft gültig)
  • RV-2 — Rahmenvertrag ERPspot ↔ Berater (einmalig, dauerhaft gültig)

(2) Für jedes einzelne Projekt werden zusätzlich Projekteinzelverträge abgeschlossen:

  • PV-1 — Projekteinzelvertrag ERPspot ↔ Kunde
  • PV-2 — Projekteinzelvertrag ERPspot ↔ Berater (individuell je Berater)

(3) Alle Verträge werden digital über die Plattform abgeschlossen. Die digitale Akzeptanz (Checkbox + Zeitstempel oder handschriftlich-digitale Unterschrift) gilt als Textform im Sinne des § 126b BGB.

(4) Signing-Frist: Vertragsangebote erlöschen automatisch nach 72 Stunden, sofern sie nicht unterzeichnet wurden. Nicht unterzeichnete Verträge gelten als abgelehnt.

(5) Vor Projektbeginn schließen Kunde und Berater direkt miteinander einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV gemäß Art. 28 DSGVO) und eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab. ERPspot stellt die technische Infrastruktur bereit und ist nicht Vertragspartei dieser Dokumente.

§ 5 Credits und Ticket-Preise

(1) Die Bezahlung von Support-Tickets erfolgt über ein Prepaid-Credit-System. Kunden erwerben Credits, die für die Erstellung von Tickets verwendet werden.

(2) Die aktuellen Ticket-Preise sind nach Berater-Level (Junior / Senior / Expert) und Ticket-Typ (Standard / Express) gestaffelt und unter erpspot.de/preise abrufbar. ERPspot behält sich vor, die Preise mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen anzupassen; es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Ticket-Erstellung.

(3) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

(4) Erworbene Credits sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgetauscht werden.

(5) Credits verfallen nach 24 Monaten ab Kaufdatum, sofern sie nicht verwendet wurden.

(6) Kann innerhalb von 24 Stunden nach Ticket-Erstellung kein Berater das Ticket annehmen, werden die verwendeten Credits vollständig zurückerstattet.

(7) Schulungs-Abonnements können monatliche Ticket-Credits beinhalten. Diese werden nur gutgeschrieben, solange das Abonnement aktiv ist und das vorhandene Credit-Guthaben unter dem Zweifachen der monatlichen Credit-Menge liegt; andernfalls wird die monatliche Gutschrift ausgesetzt und erfolgt automatisch wieder, sobald Credits verbraucht wurden. Bereits gutgeschriebene Credits bleiben von der Aussetzung unberührt und verfallen dadurch nicht.

§ 6 Projektpreise und Vorauszahlung (Deposit)

(1) Für Projekte gelten die im jeweiligen Projekteinzelvertrag (PV-1) vereinbarten Stundensätze. Die Stundensätze sind All-in-Pauschalen, die alle Nebenkosten des Beraters inklusive etwaiger Reise- und Unterkunftskosten umfassen. Separate Kostenerstattungen werden nicht gewährt.

(2) Vor Projektstart leistet der Kunde eine Vorauszahlung (Deposit) in Höhe des im PV-1 festgelegten Betrags auf das Geschäftskonto von ERPspot. Der Betrag entspricht in der Regel einem kalkulierten Monatsvolumen.

(3) Die Vorauszahlung wird mit laufenden monatlichen Rechnungen verrechnet. Bei Projektabschluss wird ein etwaiges Restguthaben an den Kunden zurückerstattet.

(4) Das Projekt wird erst nach Eingang der vollständigen Vorauszahlung und nach Unterzeichnung aller Projektverträge (PV-1 durch Kunde, PV-2 durch alle Berater) aktiviert.

(5) Bei unzureichendem Guthaben (Balance unter den kalkulierten Kosten einer Woche) wird das Projekt automatisch pausiert. Der Kunde wird vorab per E-Mail benachrichtigt.

§ 7 Zahlung und Abrechnung

(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Verfügbare Zahlungsmethoden: Kreditkarte, SEPA-Lastschrift.

(2) Ticket-Credits sind sofort bei Kauf fällig.

(3) Projektleistungen werden monatlich auf Basis genehmigter Timesheets abgerechnet. ERPspot stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungseingang.

(4) Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). ERPspot behält sich vor, das Projekt bei anhaltendem Zahlungsverzug (mehr als 14 Tage nach Mahnung) zu pausieren.

(5) ERPspot erstellt Gutschriften für Berater im Gutschriftverfahren gemäß § 14 Abs. 2 UStG (Self-Billing). Berater verpflichten sich, keine eigenen Rechnungen für über ERPspot vermittelte Leistungen auszustellen.

(6) Der Kunde erhält alle Rechnungen per E-Mail.

§ 8 Timesheet-System und Leistungsnachweis

(1) Berater erfassen ihre Arbeitszeiten über das Timesheet-System der Plattform. Timesheets werden in 15-Minuten-Schritten erfasst (maximal 24 Stunden pro Tag) und umfassen die Felder: Datum, Beschreibung, Dauer und Typ.

(2) Timesheets sollen bis zum 3. Werktag des Folgemonats eingereicht werden.

(3) Der Kunde prüft eingereichte Timesheets innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung und genehmigt sie oder erhebt begründete Einwände. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, gilt das Timesheet als automatisch genehmigt (Auto-Genehmigung).

(4) Bei begründeten Einwänden vermittelt ERPspot zwischen Kunde und Berater. Im Streitfall entscheidet ERPspot auf Basis der Plattformdokumentation.

(5) Nur genehmigte Timesheets bilden die Grundlage für Rechnungsstellung und Gutschrifterstellung.

§ 9 Ticket-Bearbeitung und Service Level Agreements (SLA)

(1) Nach Erstellung eines Tickets wird dieses qualifizierten Beratern zur Annahme angeboten.

(2) Service Level Agreements:

Ticket-TypErste ReaktionLösung
Standardinnerhalb 2 Stundeninnerhalb 48 Stunden
Expressinnerhalb 1 Stundeinnerhalb 4 Stunden

(3) Die SLA-Zeiten gelten während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr, außer gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg). Express-Tickets können auch außerhalb der Geschäftszeiten bearbeitet werden, sofern ein Berater verfügbar ist.

(4) ERPspot garantiert nicht, dass ein Berater ein Ticket annimmt. Falls innerhalb von 24 Stunden kein Berater verfügbar ist, werden die verwendeten Credits vollständig zurückerstattet.

(5) Die SLA-Zeit wird pausiert, wenn ERPspot oder ein Berater auf Informationen des Kunden wartet (z.B. Zugangsdaten, Systeminformationen).

§ 10 Zugangsdaten

(1) Zur Durchführung von SAP-Support und -Beratung kann es erforderlich sein, dass Kunden Zugangsdaten (VPN-Konfigurationen, SAP-Systembenutzerdaten) an Berater übermitteln.

(2) ERPspot stellt hierfür eine verschlüsselte Infrastruktur bereit (AES-256-GCM, Einmal-Links mit automatischer Löschung nach 24 Stunden). Die Übermittlung von Zugangsdaten ausschließlich über diese Infrastruktur ist verpflichtend; die direkte Übermittlung per E-Mail oder anderen ungesicherten Kanälen ist untersagt.

(3) Berater verpflichten sich, empfangene Zugangsdaten ausschließlich zur Leistungserbringung zu nutzen und nach Abschluss des jeweiligen Tickets bzw. Projekts innerhalb von 30 Tagen vollständig zu löschen.

(4) Kunden sind verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der übermittelten Zugangsdaten sowie für die Einrichtung ausreichend eingeschränkter Benutzerberechtigungen im SAP-System.

§ 11 Abwerbeschutz

(1) Kunden verpflichten sich, während der Nutzung der Plattform und für 24 Monate nach Ende des letzten über ERPspot abgewickelten Projekts mit einem bestimmten Berater, keinen unmittelbaren oder mittelbaren Vertrag mit diesem Berater zu schließen, ohne ERPspot als Vermittler einzubeziehen. Dies gilt für direkte Beauftragungen, Beauftragungen über Dritte und Anstellungen als Arbeitnehmer.

(2) Berater verpflichten sich entsprechend, keine unmittelbaren oder mittelbaren Verträge mit Kunden zu schließen, ohne ERPspot einzubeziehen (24 Monate nach Projektende).

(3) Bei Verstoß durch den Kunden ist ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 6 Monatsvergütungen des jeweiligen Beraters fällig (Berater-Stundensatz × 160 Stunden × 6 Monate). Bei Verstoß durch den Berater beträgt der pauschalierte Schadensersatz 3 Monatsvergütungen.

(4) Dem Kunden bzw. dem Berater bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist (§ 309 Nr. 5b BGB).

(5) Bei Dauerverstoß wird der pauschalierte Schadensersatz für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 12 Projektänderungen und Amendments

(1) Tatsächlich geleistete und durch den Kunden genehmigte Stunden werden unabhängig vom geplanten Stundenumfang vergütet. Überschreitungen bis zu 20 % des monatlich geplanten Stundenumfangs je Berater sind ohne gesonderte Vereinbarung zulässig.

(2) Bei Überschreitung von mehr als 20 % je Berater/Monat oder bei Hinzufügung eines weiteren Beraters zum Projekt wird ein Vertragsanhang (Amendment) erstellt. Das Amendment enthält nur die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen PV-1. Beide Parteien unterzeichnen das Amendment digital innerhalb von 72 Stunden.

(3) Projektverlängerungen sind nicht möglich. Bei Bedarf wird ein neues Projekt mit eigenem PV-1 und PV-2 angelegt.

§ 13 Kündigung von Projekten

(1) Ordentliche Kündigung: Jede Partei kann einen Projekteinzelvertrag kündigen. Eine Kündigung bis zum 15. eines Monats wird zum Ende dieses Kalendermonats wirksam; eine Kündigung nach dem 15. wird zum Ende des Folgemonats wirksam. Kündigungen sind schriftlich an [email protected] zu richten. ERPspot generiert automatisch ein Kündigungs-PDF.

(2) Außerordentliche Kündigung durch ERPspot ist möglich bei: Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung; schwerem Vertragsverstoß; Unzumutbarkeit der Fortsetzung; Insolvenzantrag des Kunden.

(3) Pauschalierter Schadensersatz bei Kündigung durch den Kunden:

  • Abbruch vor Projektstart oder Kündigung innerhalb der ersten 30 Tage nach Projektstart: 7 % der geleisteten Vorauszahlung
  • Kündigung nach mehr als 30 Projekttagen: 1 × kalkuliertes Monatsvolumen

(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist (§ 309 Nr. 5b BGB).

(5) Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund werden bereits geleistete und genehmigte Stunden vollständig vergütet. Ein Rückzahlungsanspruch auf die nicht verbrauchte Vorauszahlung besteht abzüglich des pauschalierten Schadensersatzes.

(6) ERPspot bestätigt den Eingang jeder Kündigung innerhalb von 2 Werktagen und teilt das genaue Wirksamkeitsdatum mit.

§ 14 Kündigung des Nutzungsvertrags

(1) Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Parteien können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Laufende Projekteinzelverträge bleiben von der Kündigung des Nutzungsvertrags unberührt und werden gemäß den Projektverträgen abgewickelt.

(3) ERPspot ist berechtigt, den Nutzungsvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei: schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB; Verstoß gegen den Abwerbeschutz; falschen Angaben bei der Registrierung; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

(4) Bei Kündigung durch den Kunden verfallen nicht verwendete Credits ersatzlos, sofern die Kündigung durch den Kunden selbst erfolgt. Bei Kündigung durch ERPspot ohne wichtigen Grund werden nicht verwendete Credits anteilig erstattet.

(5) Kündigungen des Nutzungsvertrags sind schriftlich an [email protected] zu richten.

§ 15 Pflichten der Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • keine rechtswidrigen Inhalte über die Plattform zu verbreiten
  • Zugangsdaten zur Plattform geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen
  • keine Umgehung der Plattform durch direkte Beauftragung von Beratern außerhalb von ERPspot (Abwerbeschutz gemäß § 11)
  • wahrheitsgemäße Angaben bei der Ticket- und Projekterstellung zu machen
  • Timesheets innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen
  • Zugangsdaten ausschließlich über die verschlüsselte ERPspot-Infrastruktur zu übermitteln
  • ERPspot über Änderungen der Unternehmensdaten unverzüglich zu informieren
  • Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen

§ 16 Pflichten der Berater

Der Berater verpflichtet sich:

  • nur Tickets und Projekte anzunehmen, für die ausreichende Qualifikation und Verfügbarkeit vorhanden ist
  • die vereinbarten SLA-Zeiten einzuhalten (Standard 48h, Express 4h)
  • Timesheets vollständig, wahrheitsgetreu und fristgerecht einzureichen
  • Zugangsdaten des Kunden vertraulich zu behandeln und nach Projektabschluss innerhalb von 30 Tagen zu löschen
  • den Verhaltenskodex von ERPspot einzuhalten (abrufbar unter erpspot.de/code-of-conduct)
  • keine eigenen Rechnungen für über ERPspot vermittelte Leistungen auszustellen (Gutschriftverfahren)
  • ERPspot unverzüglich zu informieren, wenn ein Kunde versucht, die Plattform zu umgehen

§ 17 Schulungsvideos (ERPspot Learning)

(1) ERPspot bietet ein optionales Schulungsportal für SAP-Module an. Die Nutzung ist für Unternehmen gegen monatliche Abonnementgebühr verfügbar.

(2) Aktuelle Preise sind unter erpspot.de/preise abrufbar. Die Abrechnung erfolgt monatlich per SEPA-Lastschrift.

(3) Geschützte Videoinhalte werden mit einem dynamischen digitalen Wasserzeichen (E-Mail-Adresse + Zeitstempel des Nutzers) versehen. Eine unbefugte Weitergabe oder Vervielfältigung ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

(4) Videos werden über token-authentifizierte, personenbezogene URLs ausgeliefert und sind nicht weitergabefähig.

(5) Einzelne Vorschau-Videos sind ohne Registrierung oder Abonnement kostenlos zugänglich.

§ 18 Bewertungen und Qualitätssicherung

(1) Nach Abschluss eines Tickets oder eines Projekts haben Kunden die Möglichkeit, die Beratungsleistung zu bewerten. Eine 5-Sterne-Bewertung ist erst nach vollständiger Abnahme der Leistung möglich.

(2) Bei berechtigten Beschwerden über die Qualität der Beratung kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen eine Überprüfung durch ERPspot anfordern.

(3) ERPspot entscheidet nach eigenem Ermessen über eine teilweise oder vollständige Erstattung der verwendeten Credits bzw. eine anteilige Rückerstattung der Projektvergütung.

(4) ERPspot nutzt die über die Plattform generierten Bewertungs- und Leistungsdaten zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Berater-Matchings. Diese Daten sind Bestandteil der verifizierten Berater-Profile auf ERPspot.

§ 19 Haftung

(1) ERPspot haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) ERPspot haftet als Vermittler nicht für die Qualität der durch Berater erbrachten Beratungsleistungen. Die Haftung des jeweiligen Beraters bleibt unberührt.

(4) ERPspot haftet nicht für Schäden, die durch Ausfälle, Unterbrechungen oder Störungen der Plattform entstehen, soweit diese nicht von ERPspot zu vertreten sind.

(5) ERPspot haftet nicht für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten entstehen, sofern ERPspot die Übermittlung ordnungsgemäß verschlüsselt durchgeführt hat.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ERPspot.

§ 20 Vertraulichkeit

(1) ERPspot behandelt alle im Rahmen der Plattformnutzung erhaltenen Informationen vertraulich.

(2) Berater verpflichten sich, alle im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangten Informationen über den Kunden, seine Systeme und Geschäftsprozesse vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des jeweiligen Projekts hinaus.

(3) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Partei oder wenn dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

§ 21 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter erpspot.de/datenschutz abrufbar ist und Bestandteil dieser AGB ist.

§ 22 Änderungen der AGB

(1) ERPspot behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und seine Bedeutung wird ERPspot in der Benachrichtigung ausdrücklich hinweisen.

(3) Im Falle eines Widerspruchs ist ERPspot berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB zu kündigen.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Donaueschingen, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: Mai 2026 | Version 2.1
ERPspot UG (haftungsbeschränkt) | erpspot.de